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Verhaltenskodex der Silica Verfahrens­technik GmbH

Der vorliegende Verhaltenskodex der SILICA Verfahrenstechnik GmbH behandelt die Grundsätze des Geschäftsverhaltens und der Geschäftsethik unseres Unternehmens. Mit diesen Vorgaben wollen wir höchste Standards des rechtlichen und ethischen Verhaltens umsetzen und deren Einhaltung sicherstellen. Die hier beschriebenen Richtlinien sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SILICA Verfahrenstechnik GmbH gültig und bindend.

1. Geschäftsethik und -verhalten

Die SILICA Verfahrenstechnik GmbH führt ihre Geschäfte im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften und legt größten Wert auf Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang mit ihren Geschäftpartnern. Die SILICA Verfahrenstechnik GmbH verfolgt keine illegalen Geschäftspraktiken – die Integrität unseres Unternehmens hat die höchste Priorität und darf durch das Handeln unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter keinen Umständen infrage gestellt werden. Es dürfen keine Vorteile an Kunden, Lieferanten sowie sonstige Dritte (z.B. Amtsträger) in Form von Zahlungen, Geschenken oder Versprechungen gewährt werden, solange diese nicht im Rahmen der üblichen geschäftlichen Gastfreundschaft liegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SILICA Verfahrenstechnik GmbH akzeptieren keine Zahlungen, Geschenke oder persönliche Gefallen unserer Geschäftspartner.

Die SILICA Verfahrenstechnik GmbH pflegt zu ihren Kunden und Lieferanten eine professionelle Geschäftsbeziehung, die frei von Interessenkonflikten ist.

Interessenkonflikte, die im Rahmen der Tätigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen können, sind der Geschäftsleitung mitzuteilen. Ein Interessenkonflikt tritt beispielsweise dann auf, wenn eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der SILICA Verfahrenstechnik GmbH geschäftlich mit einem Unternehmen zusammenarbeitet, in dem ein Familienmitglied bzw. anderer Verwandter in leitender Funktion tätig ist.

Die SILICA Verfahrenstechnik GmbH wird keinerlei Zuwendungen an politische Parteien zahlen, noch deren Interessen in irgendeiner Form unterstützen. Jegliche politische oder religiöse Aktivitäten innerhalb des Geländes der SILICA Verfahrenstechnik GmbH sind grundsätzlich nicht statthaft. Wenn sich eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter in öffentlichen Foren zu politischen oder religiösen Themen äußert, darf nicht der Anschein geweckt werden, dass im Namen der SILICA Verfahrenstechnik GmbH gesprochen oder gehandelt wird.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Besitz von nichtöffentlichen, firmenbezogenen Informationen unserer Geschäftspartner sind, dürfen diese keinen anderen Personen mitteilen. Sollten sich aus den nichtöffentlichen, firmenbezogenen Informationen unserer Geschäftspartner Rückschlüsse auf das Geschäftsergebnis ziehen lassen, dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SILICA Verfahrenstechnik GmbH keine Aktien des betroffenen Unternehmens erwerben oder verkaufen oder andere Personen beim Kauf oder Verkauf derartiger Aktien beraten (Insiderhandel).

2. Kartell- und Wettbewerbsgesetze

Die SILICA Verfahrenstechnik GmbH unterstützt den freien und fairen Wettbewerb. Die geltenden Kartell- und Wettbewerbsgesetze werden durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingehalten. Jegliche Einflussnahme durch Absprachen und andere Aktivitäten, die den Handel behindern oder den freien Wettbewerb einschränken können, sind zu unterlassen. Zu derartigen Aktivitäten gehören z.B. die Absprache zwischen Mitbewerbern zur Festlegung und Kontrolle von Preisen, ein Boykott bestimmter Lieferanten oder Kunden, die Aufteilung von Kunden oder Märkten oder die Beschränkung des Vertriebs von Produkten zur Einflussnahme auf den Marktpreis. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SILICA Verfahrenstechnik GmbH haben besonders darauf zu achten, dass Aktivitäten im Zusammenhang mit Vertretern anderer Unternehmen nicht als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht betrachtet oder ausgelegt werden können.

3. Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse

Vertrauliche Informationen, welche die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit über die SILICA Verfahrenstechnik GmbH und ihre Geschäftspartner erlangen, dürfen weder direkt noch indirekt, mündlich oder schriftlich offengelegt oder verwendet werden. Zu den vertraulichen Geschäftsunterlagen und -informationen gehören z.B. Geschäftsgeheimnisse, Erfindungen, interne Berichte, Strategien, Vertriebsdaten, interne Preislisten und Projektkalkulationen, sensible Projektinformationen, Geschäftspläne und Entwicklungsvorhaben. Diese Verpflichtung besteht für die jeweilige Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

Der vertrauliche Umgang mit sensiblen Informationen schützt die Interessen der SILICA Verfahrenstechnik GmbH.

4. Finanzunterlagen

Sämtliche Finanzunterlagen der SILICA Verfahrenstechnik GmbH sind korrekt und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Die Finanzunterlagen sind ein wichtiger Bestandteil zur Erfüllung der unternehmerischen Pflichten gegenüber unseren Eigentümern, Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Aufsichtsbehörden. Illegale Praktiken, wie z.B. Manipulationen, verstoßen gegen geltende Gesetze und werden dementsprechend geahndet.

5. Beziehungen und Chancengleichheit der Mitarbeiter

Der Erfolg der SILICA Verfahrenstechnik GmbH hängt im Wesentlichen von der offenen und vertrauensvollen Kommunikation auf allen Unternehmensebenen ab. Wir erwarten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im persönlichen Gespräch, bei Telefonaten, bei schriftlichen Korrespondenzen und auch im E-Mail-Verkehr einen höflichen und von Wertschätzung getragenen Umgang.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SILICA Verfahrenstechnik GmbH setzen sich ausnahmslos für einen offenen, freundlichen und fairen Umgang mit Kollegen und Geschäftspartnern, unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität, ein. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die sich unfair behandelt, benachteiligt oder von anderen ausgegrenzt fühlen, können sich vertrauensvoll an die Geschäftsleitung wenden.

6. Sicherheit am Arbeitsplatz

Die SILICA Verfahrenstechnik GmbH orientiert sich an der Erklärung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Gesundheit als einen Zustand des vollständigen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens und nicht als bloße Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen definiert.

Die SILICA Verfahrenstechnik GmbH verpflichtet sich, für ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu sorgen und die Arbeitsschutzgesetze einzuhalten.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das wichtigste Gut im Unternehmen. Daher versteht die SILICA Verfahrenstechnik GmbH die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als soziale Verantwortung. Die zentrale Aufgabe besteht darin, das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern sowie Gefährdungen am Arbeitsplatz auszuschalten.

7. Verwendung der Ressourcen des Unternehmens

Die SILICA Verfahrenstechnik GmbH stellt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Arbeitsmittel und -ausstattung zur Verfügung, die sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen. Somit verfügen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Unternehmensressourcen, wie z.B. Arbeitszeit, Rohstoffe, zugekaufte Materialien, Büro- und Werkstattausstattung, Liegenschaften, Fahrzeuge, Werkzeuge und Software. Die Nutzung der Unternehmensressourcen ist ausschließlich für betriebliche Zwecke bestimmt. Eine private Nutzung von Unternehmensressourcen muss im Vorfeld von der Geschäftsleitung genehmigt werden. Generell sind sämtliche Unternehmensressourcen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für den nachhaltigen und effizienten Umgang mit den Ressourcen unseres Unternehmens verantwortlich.

8. Umweltschutz

Die SILICA Verfahrenstechnik GmbH verpflichtet sich zum nachhaltigen Schutz unserer Umwelt. So leisten unsere Anlagen zur Abluftreinigung und Lösemittelrückgewinnung tagtäglich einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Darüber hinaus wird bereits bei der Prozessauslegung größter Wert auf den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und auf effiziente Energieausnutzung gelegt. Während des Konstruktions- und Fertigungsprozesses unserer verfahrenstechnischen Anlagen wird durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt, dass Ressourcen, wie z.B. Energien, Hilfsstoffe, Papier oder sonstige Rohstoffe, nicht unnötig verschwendet werden.

9. Umsetzung des Verhaltenskodex

Wir erwarten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass die Vorgaben dieses Verhaltenskodex befolgt werden. Sollten Fragen im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex auftreten, können diese jederzeit an die Geschäftsleitung herangetragen werden. Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorgaben des Verhaltenskodex behält sich die Geschäftsleitung der SILICA Verfahrenstechnik GmbH vor, angemessene Maßnahmen zum Schutz der Integrität unseres Unternehmens sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ergreifen.

Berlin, 05.11.2020

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